Mit meiner Familie bewohne ich ein Haus in Forst bei Bruchsal . Als ordentlicher Bürger zahle ich GEZ-Gebühren für meinen Radio und Fernseher im Haushalt. Das ist gut so, denn ich schaue gerne ARD und ZDF und höre auch oft Radio (SWR3 und DLF).
Nebenberuflich vertreibe ich ein Produkt zur Unterstützung des Immunsystems. Natürlich bewerbe ich Mangostan-Gold-Produkte auch auf meiner Web-Seite www.Henneka.de.
Heute bekam ich Besuch von einem sog. Rundfunkgebührenbeauftragten des SWR.
Der freundliche Herr ist der Meinung, dass ich meine WEB-Seite bestimmt mit einem Computer innerhalb meiner 4 Wände erstellt haben könnte. Für dieses internetfähige Arbeitsgerät wären monatlich 5,76 Euro zu entrichten. Wenn ich nicht zugebe, einen Computer zu haben könnte sogar eine Zwangsanmeldung erfolgen!
Der Herr war so fair und räumte mir noch Bedenkzeit ein. Ich solle mich im Internet (auf den Seiten der GEZ) informieren und mich dann erneut telefonisch melden.
Sogleich informierte ich mich und war doch sehr erleichert von der aktuellen Rechtsprechung zu erfahren: Ein Freiberufler der seine privaten Rundfunkgeräte bereits angemeldet hatte, braucht nicht zusätzlich für seinen Computer Rundfunkgebühren zu zahlen Urteilten die Richter in Bayern. Bestimmt interessiert dieses Urteil jeden Gewerbetreibenden, der auf seinem Firmengrundstück zugleich wohnt. Anbei eine kurze Liste mit Links:
(Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar, sondern präsentiert meine eigene freie Meinung)
NTV
HEISE